Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Als unser Kunde übermitteln Sie uns unter Umständen personenbezogene Daten. Sobald Sie uns im Rahmen eines Auftrages personenbezogene Daten übermitteln, werden diese durch uns gespeichert bzw. verarbeitet und Sie sollten dies nach Art. 28 DSGVO rechtlich absichern.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen auf dieser Seite die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit uns abzuschließen. Mit dieser Vereinbarung können Sie Ihre von der Datenverarbeitung betroffenen Stellen die Sicherheit der Daten bei uns rechtlich bestätigen.

Vorteile für Sie:

  • Explizite Bestätigung der rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz
  • Bestätigen Sie auch Ihren Kunden, dass die Daten sicher verarbeitet werden

Sie können der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nachfolgend online zustimmen. Bitte tragen Sie dazu Ihren Daten in die entsprechenden Felder ein, aktivieren die Checkboxen und schicken das Formular ab. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung über die erteilte Zustimmung sowie die Dokumente an die im Formular angegebene E-Mail.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Haus.